AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma STARFACE GmbH (nachfolgend: STARFACE genannt)

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für Verträge zwischen der STARFACE GmbH (nachfolgend STARFACE genannt) und einem Unternehmer gem. § 14 BGB (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschließlich nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit zwischen den Parteien kein speziellerer Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von STARFACE schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STARFACE GmbH werden sowohl im Internet unter STARFACE veröffentlicht als auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von STARFACE. Für Verträge zwischen STARFACE und einem Verbraucher gem. § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch ihn anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

 

2. Vertragsgegenstand

Die STARFACE GmbH entwickelt und vertreibt software-basierte IP-Telefonanlagen. Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Bereitstellung im Subskriptionsmodell (STARFACE 365) von Software Komplettsystemen (Software und Hardware) sowie Zubehör. Des Weiteren bietet STARFACE verschiedene Dienstleistungen zu ihren Waren an.

 

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Verkauf oder Bereitstellung im Subskriptionsmodell von Komplettsystemen, Software und Updates Leistungsinhalt- und Umfang der gelieferten Ware ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

3.1.1 Verkauf und Inbetriebnahme von Komplettsystemen Sofern STARFACE mit der Inbetriebnahme des Gesamt-Systems beauftragt sind, hat der Besteller die notwendigen räumlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebsbereitschaft des Systems und der Telefone herbeigeführt werden kann.

3.1.2 Verkauf von Software
Der Besteller erhält das einfache nicht ausschließliche Recht, die erworbene Software zeitlich unbegrenzt in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine Kopie der Software und ein dazu gehöriges Handbuch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, das ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt ist.

3.1.3 Abschluss eines Updatevertrages
Damit der Besteller immer den aktuellen Programmstand für die von ihm genutzte STARFACE Software von STARFACE erhält, ist der Abschluss eines entsprechenden Updatevertrages mit der STARFACE erforderlich, indem die Leistungen definiert sind. Im Fall des Zahlungsverzuges kann die Updateleistung durch die STARFACE bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt werden.

3.2 Supportleistungen

3.2.1 Erbringt STARFACE für den Besteller Supportleistungen an der vom Besteller genutzten STARFACE Software, ohne einen entsprechenden Supportvertrag abgeschlossen zu haben, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im ¼ Stundentakt.

3.2.2 Schließen die Parteien einen Supportvertrag, erbringt STARFACE die innerhalb dieses Vertrages näher definierten Leistungen. Zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Supportvertrages ist der vorherige Abschluss eines Updatevertrages. Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann STARFACE die Ausführung von Supportleistungen bis zur vollständigen Bezahlung einstellen.

3.3 Partnervertrag
Der Partnervertrag kommt mit Abschluss und Unterzeichnung eines gesonderten Partnervertrages zustande. Er beinhaltet den Vertrieb der STARFACE Produktfamilie (Software, Hardware und Services) sowie die Vermittlung von Software-Update und Supportverträgen.

3.4 Vertrag über Cloud Computing
STARFACE bietet ihren Partnern bei Abschluss eines Cloud Computing Vertrages in der STARFACE Cloud Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich der Nutzung der STARFACE Soft- und Hardware sowie die Einräumung von Speicherplatz. Voraussetzung zum Abschluss dieses Vertrages ist die Zertifizierung des Partners als STARFACE Certified Partner. Der Leistungsumfang sowie die gegenseitig bestehenden Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem extra abzuschließenden Vertrag über das Cloud Computing.

 

4. Vertragsschluss und elektronische Willenserklärungen

4.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages, mangels dieses mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch STARFACE, mit Lieferung der Ware/Dienstleistung oder sobald der Kunde die Vertragsbestimmungen des entsprechenden Vertrages auf der Website STARFACE Partnerportal zur Kenntnis genommen hat und mittels Mausklick auf den entsprechenden Bestellbutton ein Angebot zum Abschluss eines STARFACE Vertrages gegenüber STARFACE abgegeben hat und dies schriftlich oder per E-Mail von STARFACE angenommen wurde, zustande.

4.2 Der Kunde erkennt an, dass seine elektronischen Erklärungen auf der Website STARFACE Partnerportal der STARFACE GmbH seine Zustimmung zum Abschluss des vorliegenden Vertrages darstellen und seine Absicht ausdrücken, an diesen Vertrag gebunden zu sein und entsprechende Zahlungen für diesen Vertrag und Transaktionen zu leisten. Mit seiner Zustimmung erklärt er die Absicht, an elektronische Erklärungen gebunden zu sein. Die Zustimmung erstreckt sich auf alle Unterlagen betreffend aller Transaktionen, die er im Rahmen des STARFACE Vertrages tätigt, einschließlich Rücktritts- oder Kündigungserklärungen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für etwa notwendige Hard- und Software, welche benötigt wird, um auf elektronische Unterlagen aus diesem Vertragsverhältnis zuzugreifen und diese aufzubewahren.

 

5. Lieferungen und Leistungen

5.1 Das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Vereinbarte Liefertermine oder Leistungszeitpunkte gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde oder die Leistung zu dem vereinbarten Zeitpunkt angeboten wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Soweit STARFACE die Lieferung nicht vertragsgemäß erbringt oder den Leistungszeitpunkt nicht vertragsgemäß einhält, muss der Kunde STARFACE zur Erbringung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist er nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 

5.4 Der Liefertermin sowie der Leistungszeitpunkt werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von STARFACE vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei STARFACE oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Gerät STARFACE mit einer Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer STARFACE schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist von dem Teil des Vertrages zurücktreten, der noch nicht geliefert wurde.

5.5 Sofern nicht anders vereinbart, ist STARFACE berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

5.6 Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen oder des Leistungszeitpunktes bedarf der Schriftform. Wird der Liefertermin oder der Leistungszeitpunkt auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, ist STARFACE berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Bestellwertes zu fordern.

 

6. Rechtsfolgen der Stornierung, der Abnahmeverweigerung und des Abnahmeverzuges

Falls der Kunde eine von STARFACE bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert, ohne dazu berechtigt zu sein, oder unberechtigt die Abnahme bestellter Vertragswaren ganz oder teilweise trotz einer Nachfrist von 10 Tagen verweigert, ist STARFACE berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30% des Bestellwerts der stornierten oder nicht abgenommenen Vertragswaren von dem Kunden zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der STARFACE entstandene Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzanspruch. Wahlweise ist STARFACE auch berechtigt, den aus der Stornierung oder Abnahmeverweigerung des Kunden entstandenen Schaden auch konkret zu berechnen. Weitergehende Rechte von STARFACE werden durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.

 

7. Abnahme und Gefahrenübergang beim Verkauf von Waren

7.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt gewissenhaft auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Rüge hat eine genaue Bezeichnung der gerügten Mängel zu enthalten. Die Verpflichtung trifft den Kunden auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übernahme von Spedition, Post, Bahn etc. diesen gegenüber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um verdeckte Mängel, so beginnt die oben bezeichnete Frist von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem diese erstmals offenkundig werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.

7.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

7.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Paket-/Postdienst oder dessen Beauftragte, über. Die Bestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die sich aus den jeweils gültigen Preislisten und Angeboten ergebenden Preise verstehen sich ab Lager. Gesetzliche Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

8.2 Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

8.3 Rechnungen versendet STARFACE per E-Mail an den Kunden. Auf Anforderung des Kunden wird die Rechnung auch per Post von STARFACE versandt. Die hierfür entstandenen Kosten sind dann vom Kunden zu tragen.

8.4 STARFACE ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist STARFACE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

8.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden wegen von STARFACE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

8.6 Überschreitet der Kunde den in Ziffer 8.2. genannten oder einen mit STARFACE gesondert schriftlich vereinbarten Zahlungstermin so hat das zur Folge, dass alle Zahlungsansprüche von STARFACE aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden auch dann sofort fällig werden, wenn STARFACE für die Forderungen Ratenzahlung vereinbart hat.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die an den Kunden gelieferten Vertragswaren bleiben Eigentum von STARFACE bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die STARFACE aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen.

9.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der STARFACE hinzuweisen und STARFACE dies schriftlich anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von STARFACE berücksichtigt. Berücksichtigt der Kunde die Rechte von STARFACE nicht, haftet der Kunden STARFACE gegenüber für den entstandenen Schaden.

9.3 Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf STARFACE zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedürfte.

9.4 Soweit STARFACE in Ausübung des Eigentumsvorbehalts Vertragswaren bei dem Kunden oder bei Dritten sicherstellt, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.5 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware, im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an STARFACE ab. Der Kunde ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von STARFACE wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. STARFACE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche diese Abtretung offenlegen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät.

9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von STARFACE um mehr als 20%, gibt STARFACE auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

9.7 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von STARFACE. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit STARFACE benutzt werden. Weitergehende Ansprüche von STARFACE werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

9.8 Hat ein Partner von STARFACE gem. Nr. 3.3 dieser Bestimmungen einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, ist dieser verpflichtet die vorstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt mit dem Kunden ebenfalls zu vereinbaren.

 

10. Gewährleistung

10.1 Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht STARFACE zu.

10.2 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

10.3 Angaben von STARFACE zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von STARFACE als solche schriftlich bestätigt wurden.

10.4 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. STARFACE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

10.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Strom Art oder – Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

10.6 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

10.7 Diese Gewährleistungsansprüche gegen STARFACE beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren in 12 Monaten, außer im Fall von Schadensersatzansprüchen. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt STARFACE etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

10.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist STARFACE berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. 10.9. Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung.

10.10 Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, soweit STARFACE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

10.11 Hat ein Partner von STARFACE gem. Nr. 3.3 dieser Bestimmungen einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, ist dieser verpflichtet die vorstehenden Bestimmungen über die Gewährleistungsrechte mit dem Kunden ebenfalls zu vereinbaren, solange es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gem. § 14 BGB handelt.

 

11. Gewährleistung bei Mietvertrag

11.1 STARFACE überlässt dem jeweiligen Partner die vermietete Software, Appliances und/oder Fremdhardware/- software für die vertraglich vereinbarte Zeit. STARFACE wird die Software und die Appliances in vertragsgemäßem Zustand überlassen und erhalten.

11.2 Angaben von STARFACE zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von STARFACE als solche schriftlich bestätigt worden sind.

11.3 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. STARFACE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Partners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

11.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits vor Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die Haftung von STARFACE für Mängel, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch STARFACE verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. 11.5 Der Partner wird STARFACE bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

 

12. Haftung

12.1 STARFACE haftet dem Kunden gegenüber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet STARFACE für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet STARFACE jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. STARFACE haftet nicht für die leichte fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

12.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3 Der Besteller ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

 

13. Export- und Importgenehmigungen

13.1 Von STARFACE gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden unter Umständen genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft, 65760 Eschborn/Ts 1, nach US-Bestimmungen beim USDepartment of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

13.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von STARFACE, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber STARFACE.

 

14. Datenschutz

14.1 Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogene Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwertet.

14.2 Die personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen STARFACE und dem Kunden abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die vom Kunden angegebene Adresse. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von STARFACE bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

14.3 Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote der STARFACE zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu der Identifikation der Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Solche Nutzungsdaten wird STARFACE darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien von STARFACE zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Der Kunde ist berechtigt und hat die Möglichkeit, dieser Nutzung seiner Nutzungsdaten zu widersprechen.

14.4 Soweit der Kunde weitere Informationen wünscht oder die ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung der Bestandsdaten abrufen oder widerrufen will bzw. der Verwendung der Nutzungsdaten widersprechen will, steht ihm ein Mitarbeiter von STARFACE unter der Telefonnummer 0721-151042-0 oder unter der E-Mail-Adresse info@starface.com zur Verfügung.

 

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. STARFACE ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.

15.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der STARFACE im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

15.5 Jede Vertragsänderung und – Ergänzung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform nach diesem Vertrag genügt Telefax oder eingeschriebener Brief.

15.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese werden vielmehr in Abstimmung zwischen der STARFACE GmbH und dem Besteller durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.